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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 12/03
§§: GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Einheitlicher Vertrag, Einheitliches Vertragswerk, Grundstück, Bausatzhaus, Gegenleistung
Rechtsfrage: Einheitliches Vertragswerk bei Grundstückserwerb nebst Bausatzhaus: Ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs ein bebautes Grundstück, wenn der Käufer eines unbebauten Grundstücks vom Grundstücksveräußerer zusätzlich einen Blockhausbausatz erwirbt und den Rohbau (Bausatz) aber mit erheblichen Eigenleistungen selbst errichtet (einheitliches Vertragswerk)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 10.12.2002
Vorinstanz/AZ: 3 K 149/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 25 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.10.2004
Erledigungs-Az: II R 12/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 08 77