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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvL 12/05 (BVerfG) |
§§: | EStG 1990 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Verfassung, Gleichheit, Spekulationsgeschäft, Spekulationsgewinn, Privates Veräußerungsgeschäft, Wertpapier, Aktien |
Rechtsfrage: | Dem BVerfG wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für die Veranlagungszeiträume 1994 bis 1996 maßgeblichen Fassung des EStG vom 7.9.1990 mit Art. 3 GG vereinbar ist, soweit sie bestimmt, dass Veräußerungen von Wertpapieren als Spekulationsgeschäfte steuerlich zu erfassen sind. - Normenkontrollverfahren - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.07.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 6837/03 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 42 92 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 18.04.2006 |
Erledigungs-Az: | 2 BvL 12/05 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 47 82 |