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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1689/09 (BVerfG) |
§§: | KiStG BY Art. 4 Nr. 3, KiStG BY Art. 22 Satz 4, KirchStErhebG BY § 6 Abs. 1, EStG 2002 § 51 a Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kirche, Kirchgeld, Besonderes Kirchgeld, Ehe, Ehegatten, Verfassung, Gleichheit, Bayern, Festsetzung, Erhebung, Leistungsfähigkeit, Lebenshaltung, Bemessungsgrundlage, Glaubensverschiedene Ehe |
Rechtsfrage: | Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung und Erhebung eines besonderen Kirchgeldes bei glaubensverschiedener Ehe. - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 15.06.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 6 V 1769/2008 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 38 16 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 28.10.2010 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 816/10, 2 BvR 591/06, 2 BvR 1689/09, 2 BvR 2698/09, 2 BvR 2715/09, 2 BvR 148/10 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 36 60 |