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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 53/20 (BFH)
§§: AO § 236, VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 116
Schlagwörter Verzinsung, Prozesszinsen, Erstattung, Einfuhrumsatzsteuer
Rechtsfrage: Anspruch auf Prozesszinsen bzgl. zurückgezahlter Einfuhrumsatzsteuer: Steht der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz zur Verzinsung erstatteter Einfuhrabgabenbeträge aus Art. 116 Abs. 6 Satz 1 UZK einer Verzinsung nach § 236 AO entgegen? Inwiefern ist hinsichtlich der Anwendbarkeit des Art. 116 UZK für die Prozesszinsen der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des in Bezug genommenen Prozesses ausschlaggebend? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 25.09.2020
Vorinstanz/AZ: 4 K 47/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 20 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.10.2023
Erledigungs-Az: VII R 53/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 20 79