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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 965/00 (BVerfG)
§§: FGO § 40, FGO § 44, AO § 360 Abs. 1, AO § 360 Abs. 4
Schlagwörter Verfassung, Referenzmenge, Landwirtschaft, Klagebefugnis, Hinzuziehung, Beschwer, Rechtsbehelfsbefugnis, Einspruchsentscheidung, Anfechtungsklage
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Verfahrensmangel aufgrund Rechtsverletzung eines Dritten durch Zurücknahme der Referenzmenge; Klagebefugnis aufgrund eigener Beschwer; Rechtsbehelfsbefugnis eines Hinzugezogenen; Einspruchsentscheidung als selbständiger Gegenstand einer Anfechtungsklage.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 01.02.2000
Vorinstanz/AZ: VII B 202/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 00 57 32
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 31.08.2000
Erledigungs-Az: 1 BvR 965/00
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen