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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 106/97
§§: BewG § 79 Abs. 2, BewG § 78 Satz 2, BewG § 76 Abs. 1 Nr. 5, BewG § 80, BewG § 22 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Einheitswert, Grundvermögen, Zweifamilienhaus, Mietspiegel, Jahresrohmiete, Wegfall, Grundsteuervergünstigung
Rechtsfrage: Jahresrohmiete für ein Zweifamilienhaus bei fehlender Vergleichsmiete. Entspricht die Ableitung der Jahresrohmiete anhand des Mietspiegels der Finanzbehörde durch Ansatz der Miete für nicht freifinanzierte, grundsteuerbegünstigte, sehr gut ausgestattete Mietwohngrundstücke mit Mietpreisbindung und Hinzurechnung diverser Zuschläge (wegen Grundsteuerbelastung, höherer Marktmiete für freifinanzierte Wohnungen und eines Zuschlags für das Zweifamilienhaus weil höherer Wohnqualität) nicht den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Schätzung der Jahresrohmiete (vgl. z.B. BFH-Urteile in BStBl II 1976, 283 und in BStBl. II 1987, 201)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.09.1997
Vorinstanz/AZ: I 232/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.03.1999
Erledigungs-Az: II R 106/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 15 24