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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 59/06 |
§§: | EStG § 26 Abs. 3, EStG § 26 Abs. 1, BGB § 1964 |
Schlagwörter | Zusammenveranlagung, Wahlrecht, Erbe, Erbschaftsausschlagung |
Rechtsfrage: | Zusammenveranlagung bei Tod eines Ehegatten: Steht das Veranlagungswahlrecht nach § 26 Abs. 2 EStG für den Verstorbenen nur dessen Erben zu? Ist die einseitige Ausübung des Wahlrechts zur Zusammenveranlagung (hier wegen Auskehrung der beim Verstorbenen einbehaltenen Lohnsteuer) dann möglich, wenn wie im Streitfall sämtliche potentielle Erben das Erbe ausgeschlagen haben, bisher kein Erbe festgestellt und kein Nachlasspfleger bestellt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 08.06.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 376/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 36 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.06.2007 |
Erledigungs-Az: | III R 59/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 27 19 |