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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 5/12 (BFH) |
§§: | UStG § 15 a Abs. 1 Satz 1, UStG § 15 a Abs. 4, UStG § 4 Nr. 28, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. c |
Schlagwörter | Vorsteuerberichtigung, Änderung der Verhältnisse, Veräußerung, Geldspielautomat, Steuerfreiheit |
Rechtsfrage: | Muss ein Steuerpflichtiger, der sich auf die unmittelbare Anwendung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG beruft - mit der Folge, dass die von ihm erzielten Geldspielumsätze als steuerfrei behandelt werden - als Konsequenz auch die Regelung des Art. 13 Teil B Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG gegen sich gelten lassen, so dass der Verkauf gebrauchter Geldspielautomaten als Hilfsgeschäft nicht der Umsatzsteuer unterliegt und keine zur Vorsteuerberichtigung berechtigende Änderung der Verhältnisse i.S. des § 15 a UStG eingetreten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1385/07 U |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 764 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 09 04 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |