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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 11/19 (BFH)
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a, AO § 67 a
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Sportverein, Aufwandsentschädigung, Zweckbetrieb
Rechtsfrage: Besteuerung von Umsätzen eines gemeinnützigen Sportvereins: Können die Umsätze eines gemeinnützigen Sportvereins dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegen, wenn der Sportverein einzelnen Spielern pauschale Aufwandsentschädigungen zahlt, die die Nichtbeanstandungsgrenze für die Beurteilung der Zweckbetriebseigenschaft von 400 EUR monatlich übersteigen (Nr. 32 AEAO zu § 67 a AO)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.04.2019
Vorinstanz/AZ: 11 K 134/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 08 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.08.2022
Erledigungs-Az: XI R 11/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 21 68