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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 19/14 (BFH)
§§: EStG § 33
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Vergleich, Baumängel
Rechtsfrage: Sind im Zusammenhang mit einem zweiten Zivilprozess wegen Rückabwicklung eines Kaufvertrages aufgrund nicht ordnungsgemäßer Baumängelbeseitigung an der selbstgenutzten Doppelhaushälfte als Ergebnis eines Vergleichs aus dem ersten Zivilprozess angefallene Kosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 19.09.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 60/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 31 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.01.2016
Erledigungs-Az: VI R 19/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 09 79