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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 10/12 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 1 Abs. 3
Schlagwörter Kindergeld, Wohnsitz, Polen, Unbeschränkte Steuerpflicht, Zeitraum
Rechtsfrage: Hat ein polnischer sozialversicherungspflichtig beschäftigter Saisonarbeiter (Mai bis Juli) mit Familienwohnsitz in Polen, der nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wurde, Anspruch auf Kindergeld für das gesamte Kalenderjahr? Oder ist der Tatbestand des § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG nur für Zeiträume erfüllt, in denen tatsächlich inländische Einkünfte erzielt wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 06.02.2012
Vorinstanz/AZ: 10 K 1346/11 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 00 30, SIS 13 00 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.07.2013
Erledigungs-Az: III R 10/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 06 99