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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 53/04
§§: DBA FRA Art. 13 Abs. 5 Buchst. c
Schlagwörter Grenzgänger, Frankreich, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: Berücksichtigung nur ganzer Tage zur Prüfung der Grenzgängereigenschaft nach DBA-Frankreich: Sind nur ganze Tage bei der Berechnung der für die Grenzgängereigenschaft eines Stpfl. mit Wohnsitz im französischen und Arbeitsort im inländischen Grenzgebiet nach Art. 13 Abs. 5 Buchst. c DBA-Frankreich maßgeblichen Grenze von 45 Tagen zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 29.04.2004
Vorinstanz/AZ: 2 K 305/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 26 15
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision