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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 30/11 (BFH) |
§§: | EStG § 3 Nr. 11, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, SGB VIII § 33, SGB VIII § 34, SGB VIII § 39 Abs. 2 |
Schlagwörter | Steuerbefreiung, Selbständige Arbeit, Erzieherin, Erziehungsbeihilfe, Betreuungsleistungen, Jugendhilfe, Betriebsgenehmigung |
Rechtsfrage: | Fallen - die Pauschalen zu § 33 SGB VIII übersteigende - Honorar- und Sachkostenzahlungen, die einer selbständig tätigen Erzieherin im Rahmen der Vollzeitbetreuung eines Kindes auf Grundlage der in Zusammenhang mit einem Betreuungsvertrag mit einem privaten Träger abgeschlossenen Honorar- und Sachkostenvereinbarung gewährt werden, unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 30.06.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1122/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 28 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.11.2014 |
Erledigungs-Az: | VIII R 30/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 13 39 |