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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 4/13 (BFH) |
§§: | EStG § 52 Abs. 55 j Satz 1, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1, EStDV § 56 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Pflichtveranlagung, Anwendungsvorschrift, Verfassungsmäßigkeit, Rückwirkung, Steuererklärungspflicht |
Rechtsfrage: | Verstößt die durch § 52 Abs. 55 j Satz 1 EStG erfolgte Rückbewirkung des Anwendungsbereichs des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes (durch den nachträglichen Wegfall einer einmal bestehenden Steuererklärungspflicht und der dadurch schon begründeten Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung) und der Steuergerechtigkeit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.12.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3167/09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.07.2014 |
Erledigungs-Az: | VI R 4/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 27 14 |