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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 31/02
§§: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. b, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Entschädigung, Abfindung, Pensionsanspruch, Geschäftsführer, Zwang
Rechtsfrage: 1. Ist die Ablösung des Rentenanspruchs eines Mitgesellschafters und Mitgeschäftsführers als Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG oder § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG zu qualifizieren? - 2. Kann der begünstigte Steuersatz (§ 34 EStG) auf Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a und b EStG nur berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer bei der Annahme des Abfindungsangebots unter einem erheblichen Druck stand? - 3. Liegt eine für die Anwendung des § 34 EStG ausreichende Zwangslage vor, wenn der Arbeitgeber im Zuge der Regelungen der Unternehmensnachfolge die Ablösung möchte? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 24.10.2001
Vorinstanz/AZ: 4 K 6195/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 13 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.10.2003
Erledigungs-Az: XI R 31/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet