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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 5/06
§§: DBA USA Art. 7, DBA USA Art. 11, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Doppelbesteuerungsabkommen, USA, Gewerbliche Einkünfte, Sondervergütungen, Darlehenszinsen
Rechtsfrage: 1. Sind Darlehensforderungen Betriebsvermögen einer KG, weil die Mitunternehmer der KG weiterhin wirtschaftliche Eigentümer der zivilrechtlich aus dem Gesamthandsvermögen der KG herausgelösten Finanzmittel bleiben, wenn die Geldmittel zuvor aus dem Betriebsvermögen der KG auf eine andere Gesellschaft (hier: GbR) ausgelagert worden sind? - 2. Kann man bei dem DBA-USA 1989 im Gegensatz zu dem DBA-USA 1954/1965 davon ausgehen, dass die Vertragsstaaten für die Einkünftequalifikation auf ihr jeweiliges nationales Recht zurückgreifen dürfen und dass damit die Sondervergütungen für Zinsen, die eine inländische gewerblich tätige Personengesellschaft an einen in den USA ansässigen Gesellschafter leistet, als "gewerbliche Gewinne" unter Art. 7 und nicht unter Art. 11 DBA-USA 1989 zu subsumieren sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 22.11.2005
Vorinstanz/AZ: 8 K 400/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 677
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 18 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.10.2007
Erledigungs-Az: I R 5/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 14 73