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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 10/14 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 7 Abs. 4, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Betriebsausgabe, Drittaufwand, Wirtschaftliches Eigentum
Rechtsfrage: Können Aufwendungen für Schuldzinsen und AfA im Wege des Drittaufwands beim Nichteigentümer-Ehegatten als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit anerkannt werden, wenn Darlehensnehmer zwar der Eigentümer-Ehegatte ist und Zins- und Tilgungsleistungen von einem sog. Oder-Konto erfolgen, die Mittelzufuhr zu diesem Konto jedoch nahezu ausschließlich durch die Einnahmen des Nichteigentümer-Ehegatten aus der Ausübung der selbständigen Tätigkeit in den durch den Eigentümer-Ehegatten überlassenen Räumlichkeiten erfolgt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 12.02.2014
Vorinstanz/AZ: 7 K 407/13 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 10 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.02.2017
Erledigungs-Az: VIII R 10/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 08 89