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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 59/05
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 1 Satz 2, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4
Schlagwörter Arbeitslohn, Aktienoption, Zufluss, Außerordentliche Einkünfte, Mehrjährige Tätigkeit
Rechtsfrage: Sind Einkünfte bei Ausübung von Aktienoptionsrechten in drei Veranlagungszeiträumen während eines gestaffelten Optionszeitraums Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit und als "a u ß e r o r d e n t l i c h e" Einkünfte i.S. von § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG in der für das Streitjahr 2001 maßgeblichen Fassung zu beurteilen? Ist die Zusammenballung der Einkünfte nur gegeben, wenn die aus einer einheitlichen Zusage stammenden Optionsrechte vollständig in einem Veranlagungszeitraum ausgeübt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 03.08.2005
Vorinstanz/AZ: 1 K 558/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 1776
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 43 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2007
Erledigungs-Az: VI R 59/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 17 41