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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 43/09 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 4, EStG § 3 Nr. 62, SGB 5 § 10, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1
Schlagwörter Sonderausgabe, Höchstbetrag, Vorsorgeaufwendungen, Krankenversicherung, Ehegatten
Rechtsfrage: Höchstbetrag nach § 10 Abs. 4 EStG auf Krankenversicherungsbeiträge des nicht erwerbstätigen Ehegatten: Steht der selbst nicht erwerbstätigen Ehefrau eines Arbeitnehmers, die aufgrund eines eigenen Vertrags privat krankenversichert ist, der große Höchstbetrag von 2.400 EUR zu oder kommt nur der verminderte Abzugsbetrag von 1.500 EUR zur Anwendung, wenn für die Beiträge zur privaten Krankenversicherung Leistungen im Sinne des § 3 Nr. 62 EStG (steuerfreie Zuschusszahlungen des Arbeitgebers des Ehemannes) erbracht werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 27.08.2009
Vorinstanz/AZ: 14 K 61/08 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 38 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.01.2013
Erledigungs-Az: X R 43/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 08 23