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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 85/99 |
§§: | UStG § 3 Abs 1 J: 1980, UStG § 3 Abs 4 J: 1980, UStG § 3 Abs 7 J: 1980, FGO § 76 Abs 1, FGO § 90 a, FGO § 96, GG Art. 103 Abs 1 |
Schlagwörter | Versenden, Verfügungsmacht, Werklieferung, Feststellungslast |
Rechtsfrage: | Gilt § 3 Abs. 7 UStG auch dann, wenn die Leistung als Werklieferung i.S.v. § 3 Abs. 4 UStG anzusehen ist? Trägt derjenige Beteiligte die Feststellungslast, der das Vorliegen einer Lieferung i.S.v. § 3 Abs. 1 UStG bestreitet und statt dessen behauptet, die streitige Leistung sei als Werklieferung i.S.v. § 3 Abs. 4 UStG anzusehen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 03.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 9/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 70 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.02.2002 |
Erledigungs-Az: | V R 85/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |