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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 17/09 (BFH)
§§: AO § 163, AO § 227, UStG § 4 Nr. 14
Schlagwörter Billigkeitserlass, Erlass, Schönheitsoperation, Vertrauensschutz
Rechtsfrage: 1. Hat ein plastischer Chirurg, der auf die Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen gem. § 4 Nr. 14 UStG vertraut hat, einen Anspruch auf abweichende Steuerfestsetzung oder einen Erlass aus Billigkeitsgründen, wenn nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung von einer teilweisen Steuerpflicht der Umsätze von Schönheitschirurgen ausgegangen wird? - 2. Könnte trotz des "Verwaltungsunterlassens" die Gewährung von Vertrauensschutz bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die Rechtslage zweifelhaft geworden ist, sachgerecht sein, wenn eine allgemeine Rechtsauffassung einer ständigen, durchgängigen und von niemandem in Zweifel gezogenen Verwaltungsübung entspricht, sich Zweifel an der Richtigkeit des Gesetzeswortlauts nicht aufdrängen und deshalb die Verwaltung keine allgemeine Anweisung für nötig hält und darum auch keine Streitfälle vor die Gerichte kommen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 29.04.2009
Vorinstanz/AZ: 4 K 3409/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 24 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.10.2010
Erledigungs-Az: V R 17/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 13 05