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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 14/11 (BFH) |
§§: | EStG § 16, EStDV § 7 Abs. 1, AO § 41 Abs. 2, AO § 42 |
Schlagwörter | Betriebsaufgabe, Betriebsaufspaltung, Grundstücksveräußerung, Anteilsveräußerung, Scheingeschäft, Gestaltungsmissbrauch, Gesamtplan |
Rechtsfrage: | Steuerliche Behandlung der Übertragung sämtlicher Grundstücke eines Besitzunternehmens und der Anteile an der Betriebs-GmbH im Rahmen eines Konzeptes zur Regelung der Unternehmensnachfolge und -finanzierung. Erfolgten die Übertragungen vom Betriebsinhaber auf seine Söhne entgeltlich, teilweise entgeltlich oder unentgeltlich. Anwendung der Grundsätze der sog. Gesamtplanrechtsprechung? - Revision FA: Führte die Grundstücksveräußerung als teilentgeltlicher Vorgang zur sofortigen Betriebsaufgabe mit der Folge der Überführung des übrigen Betriebsvermögens des Besitzunternehmens - insbesondere der GmbH-Anteile - in das Privatvermögen? Unentgeltliche Übertragung der Gesellschaftsanteile (Vereinbarung eines Kaufvertrages und anschließende Rückschenkung)? Vorliegen eines Scheingeschäfts bzw. eines Gestaltungsmissbrauchs? - Revision Kläger: Anerkennung der Veräußerungsgeschäfte entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen und Berücksichtigung eines Verlustes? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger, Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.02.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 60/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 28 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.10.2013 |
Erledigungs-Az: | X R 14/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 00 06 |