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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 29/07 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 a Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 13 a Abs. 2, ErbStG § 13 a Abs. 4, ErbStR R 51 Abs. 3, EStG § 15 Abs. 1 |
Schlagwörter | Schenkung, Sonderbetriebsvermögen, Betriebsgrundstück, Komplementär, Wirtschaftsgut, Schenkungsteuer |
Rechtsfrage: | Liegen die Voraussetzungen für die Übertragung von erbschaftsteuerlich privilegiertem Betriebsvermögen und damit die Voraussetzungen für die Gewährung eines Freibetrags gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 2 ErbStG sowie eines verminderten Wertansatzes gemäß § 13 a Abs. 2 ErbStG vor, wenn ein bisher im Alleineigentum des Schenkers stehendes und zum Sonderbetriebsvermögen einer KG gehörendes Betriebsgrundstück im Rahmen einer Schenkung unter Lebenden übertragen und gleichzeitig die vom Schenker in der KG bisher eingenommene Komplementärstellung durch eine vom Beschenkten neu gegründete und von diesem allein beherrschte GmbH übernommen wird, oder handelt es sich um die Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 14.06.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1261/06 Erb |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1455 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 29 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.06.2009 |
Erledigungs-Az: | II R 29/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |