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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-40/14 (EuGH)
§§: VO (EWG) Nr. 918/83 Art. 60, KN Allgemeine Vorschrift 5 b
Schlagwörter EG, EU, Einfuhr, Tiere, Zollbefreiung, Käfig, Verpackung, Eingangsabgabenbefreiung
Rechtsfrage: 1. Kann ein Importeur von zur Verwendung in Laboratorien besonders behandelten Tieren die Befreiung von den Eingangsabgaben in Anspruch nehmen, die für diese Art von Waren in Art. 60 der VO (EWG) Nr. 918/83 vorgesehen ist, wenn er zwar nicht selbst eine öffentliche oder gemeinnützige oder eine ermächtigte private Einrichtung ist, deren Haupttätigkeit die Lehre oder die wissenschaftliche Forschung ist, jedoch Einrichtungen als Kunden hat, die diese Bedingungen erfüllen? - 2. Ist die Allgemeine Vorschrift 5 b) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur dahin auszulegen, dass Käfige zum Transport lebender, für die Laborforschung bestimmter Tiere in die Kategorie der Verpackungen i.S. dieser Vorschrift einzureihen sind? Falls dies bejaht werden sollte, sind die Begriffe "eindeutig zur mehrfachen Verwendung geeignet" im Zusammenhang mit diesen Verpackungen allgemein oder nur im Hinblick auf eine Wiederverwendung auf dem Gebiet der EU prüfen?
Vorinstanz: Cour de cassation (Frankreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 102 S. 20
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 20.11.2014
Erledigungs-Az: Rs C-40/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 00 11