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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 53/03
§§: GrEStG § 16, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 44, AO 1977 § 347 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Kaufvertrag, Klageänderung
Rechtsfrage: Kann im Klageverfahren gegen den Bescheid über die Erhebung der Grunderwerbsteuer geltend gemacht werden, der Grundstückskaufvertrag sei rückgängig gemacht worden oder setzt dies ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren über die Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids voraus oder hätte das Finanzamt über den im Einspruchsverfahren gestellten Antrag auf Nichterhebung der Grunderwerbsteuer (§ 16 GrEStG) mitentscheiden müssen, wenn beim Erlass der Einspruchsentscheidung die Voraussetzungen des § 16 GrEStG vorgelegen haben. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 21.11.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 158/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 20 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.02.2005
Erledigungs-Az: II R 53/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 21 66