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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 57/04 |
§§: | AO 1977 § 39, AO 1977 § 41 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, GmbHG § 15 |
Schlagwörter | Eigentum, Wirtschaftliches Eigentum, GmbH-Anteil, Treuhandverhältnis, Form, Nahe Angehörige |
Rechtsfrage: | 1. Wird zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Anteilen mit der Folge einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen übertragen, wenn die Übertragung unter nahen Angehörigen notariell ohne Einschränkung beurkundet und (anschließend) privatschriftlich unter Missachtung des § 15 GmbHG ein Treuhandvertrag zwischen Übergeber und Übernehmer geschlossen wird? - 2. Ist der unter 1. genannte privatschriftliche Treuhandvertrag mangels notarieller Beurkundung nichtig und steuerlich unbeachtlich, wenn den Vertragspartnern die Nichtbeachtung der Formvorschrift anzulasten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 06.05.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3047/00 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 02 93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.04.2006 |
Erledigungs-Az: | X R 57/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 38 21 |