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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 46/19 (BFH)
§§: ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4 c
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Familienwohnheim
Rechtsfrage: Kann der Erwerb eines Familienheims von der Erbschaftsteuer befreit sein, wenn der Erbe das Objekt erst nach einer dreijährigen Renovierungsphase bezieht? Wie ist die Voraussetzung der Selbstnutzung auszulegen, wenn ein Umzug im herkömmlichen Sinn nicht erforderlich ist, weil zwei Doppelhäuser zu einem verbunden werden, von denen eine Hälfte vom Erben bereits bewohnt war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.10.2019
Vorinstanz/AZ: 3 K 3184/17 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 20 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.05.2021
Erledigungs-Az: II R 46/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 18 96