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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 26/13 (BFH) |
§§: | GewStG § 3 Nr. 20, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2 |
Schlagwörter | Gewerbesteuer, Steuerbefreiung, Betriebsaufspaltung, Gewerblich geprägte Personengesellschaft |
Rechtsfrage: | Führt die Merkmalsübertragung von der nach § 3 Nr. 20 GewStG steuerbefreiten Betriebskapitalgesellschaft dann nicht zur Gewerbesteuerbefreiung der Besitzgesellschaft, wenn diese nicht allein aufgrund der Betriebsaufspaltung, sondern als gewerblich geprägte Personengesellschaft bereits aufgrund ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 24.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1106/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 24 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.08.2015 |
Erledigungs-Az: | IV R 26/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 25 56 |