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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 77/08 (BFH)
§§: AO § 9, AO § 8, GG Art. 59 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Wohnsitz, Gewöhnlicher Aufenthalt, Wohnung, Unterkunft, Türkei
Rechtsfrage: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Hat ein die türkische Staatsangehörigkeit besitzender abgelehnter Asylbewerber, der in einem Übergangswohnheim untergebracht ist, einen Kindergeldanspruch, da er die Voraussetzungen eines "Wohnens" nach Art. 2 Nr. 1 d des Vorläufigen Europäischen Abkommens vom 11.12.1953 über Soziale Sicherheit (BGBl II 1956 S. 507) erfüllt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 15.08.2008
Vorinstanz/AZ: 18 K 1548/06 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 07 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.07.2010
Erledigungs-Az: III R 77/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 35 66