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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 73/07 (BFH)
§§: UStG 1993 § 25 a, UStG 1999 § 25 a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 26 a Teil A Buchst. e
Schlagwörter Antiquität, Differenzbesteuerung, Einlage, Lieferung, Unternehmensvermögen
Rechtsfrage: 1. Handelt es sich bei ursprünglich für den privaten Bereich angeschaffte Antiquitäten, die in eine GbR eingebracht wurden, um Ware, die eine Lieferung an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet i.S.v. § 25 a Abs. 1 Nr. 2 UStG 1993/1999 darstellt oder um aus dem nicht unternehmerischen in den unternehmerischen Bereich überführte Ware (Einlage)? - 2. Kann für den Verkauf dieser Antiquitäten die Differenzbesteuerung des § 25 a UStG 1993/1999 angewendet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 15.08.2007
Vorinstanz/AZ: 4 K 5412/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 18 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2008
Erledigungs-Az: V R 73/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 13 25