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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 35/16 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 2 Buchst. c |
Schlagwörter | Versorgungsleistung, Vermögensübertragung, Geschäftsführer, Aufgabe, GmbH-Anteil |
Rechtsfrage: | Erfordert die Vorschrift des § 10 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass der Übergeber des Anteils an einer GmbH seine Geschäftsführertätigkeit nach der Vermögensübertragung insgesamt aufgeben muss? Kann die Begünstigung auch davon abhängen, ob der Übergeber im Falle einer Aufgabe seiner Organstellung diese später wieder aufnehmen kann, ohne dass die Begünstigung des Sonderausgabenabzugs ex nunc wegfällt? Welche Rechtsfolgen lösen eine spätere Aufgabe der Organstellung des Übergebers aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 31.08.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 3245/15 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1943 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 22 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.03.2017 |
Erledigungs-Az: | X R 35/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 14 49 |