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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 49/05 |
| §§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, AusglLeistG § 3 |
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Erwerb, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Ausgleich, Enteignung |
| Rechtsfrage: | Grundstückserwerbe nach dem Ausgleichsgesetz durch den Alteigentümer: Ist der nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes begünstigte Erwerb der auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) im Beitrittsgebiet im Zuge der sog. Demokratischen Bodenreform enteigneten land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen durch den Alteigentümer nicht nach § 11 des Eigentumsübertragungsgesetz von der Besteuerung ausgenommen? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
| Vorinstanz/Datum: | 20.07.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 414/02 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 05 17 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 26.10.2006 |
| Erledigungs-Az: | II R 49/05 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 06 04 |