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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 88/00
§§: DBA-Frankreich Art. 13 Abs. 5, DBA-Frankreich Art. 14, EStG § 38 b
Schlagwörter Grenzgänger, Unbeschränkte Steuerpflicht, Lohnsteuer, Steuerklasse, Öffentliche Kasse
Rechtsfrage: Bezieht der Ehemann einer Arbeitnehmerin, die beide als deutsche Staatsangehörige in Frankreich wohnen und im Inland Arbeitslohn beziehen, keinen Arbeitslohn i.S.des § 38b Satz 2 Nr.3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, wenn sein Arbeitslohn nach dem DBA-Frankreich von der deutschen Besteuerung freigestellt wird? Hat die Ehefrau, die Arbeitslohn von einer inländischen öffentlichen Kasse erhält, daher Anspruch auf Steuerklasse III für den Lohnsteuer-Abzug? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 19.07.2000
Vorinstanz/AZ: VI 189/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 70 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.09.2001
Erledigungs-Az: I R 88/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 62 10