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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 14/07 | 
| §§: | GewStG § 8 Nr. 5 | 
| Schlagwörter | Hinzurechnung, Dividende, Streubesitz, Gewerbeertrag | 
| Rechtsfrage: | Ist die rückwirkende Einführung des § 8 Nr. 5 GewStG auf den 1.1.2001 durch das UntStFG verfassungsgemäß? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 01.06.2006 | 
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 5537/03 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 30 87 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 06.03.2013 | 
| Erledigungs-Az: | I R 14/07 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren I R 14/07 ist durch Beschluss vom 20.11.2007 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 1 BvL 6/07 ausgesetzt. - Nach Entscheidung des BVerfG durch Beschluss vom 10.10.2012 1 BvL 6/07 wird das Verfahren I R 14/07 fortgeführt. | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 18 24 | 
