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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 11/16 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 3 Satz 1, KStG § 8 b Abs. 5 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1
Schlagwörter Körperschaftsteuer, Betriebsausgabe, Abzugsverbot, Verfassungsmäßigkeit, Kaskadeneffekt
Rechtsfrage: Sind die Vorschriften des § 8 b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22.12.2003 (BGBl 2003 I S. 2840, BStBl 2004 I S. 14) bei gleichzeitiger Anwendung (gleichzeitiges Vorliegen des horizontalen und vertikalen Kaskadeneffekts) mit dem Grundgesetz vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.01.2016
Vorinstanz/AZ: 13 K 1973/13 K
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 509
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 08 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2018
Erledigungs-Az: I R 11/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 02 36