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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 832/00 (BVerfG) |
§§: | BFHEntlG Art. 1 Nr. 1, EU Art. 49 |
Schlagwörter | Postulationsfähigkeit, Belastingadviseur, Vertretungszwang |
Rechtsfrage: | Ist ein Diplom-Belastingadviseur vor dem BFH vertretungsbefugt nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 03.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | V B 167/99, V B 168/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 00 56 77 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 26.06.2000 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 832/00 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |