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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 25/99
§§: EStG § 10 e Abs. 1
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Eigennutzung, Kind, Ehescheidung, Unterhalt
Rechtsfrage: Steht dem Kläger entsprechend seinem hälftigen Miteigentumsanteil ein Abzugsbetrag nach § 10 e EStG für eine Wohnung zu, die er seiner geschiedenen Ehefrau und den drei gemeinsamen minderjährigen Kindern in Erfüllung seiner Unterhaltspflicht unentgeltlich zur Nutzung überläßt? "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken", auch wenn der Mutter der Kinder das alleinige Sorgerecht übertragen wurde? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 02.06.1998
Vorinstanz/AZ: 1 K 1876/98 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1317
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.06.1999
Erledigungs-Az: X R 25/99
Erledigungs-Vermerk: Verfahren eingestellt nach Zurücknahme der Revision