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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 28/09 (BFH) |
§§: | GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Erbbauzins, Gegenleistung, Sanierung |
Rechtsfrage: | Ist die Sanierungsverpflichtung Teil der Bemessungsgrundlage für Festsetzung der Grunderwerbsteuer, wenn sich der Erbbauberechtigte gegenüber dem Grundstückseigentümer neben der Zahlung des Erbbauzinses auch zur Sanierung des Bauwerks auf dem Grundstück verpflichtet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 22.09.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3205/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 23 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.09.2010 |
Erledigungs-Az: | II R 28/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 33 57 |