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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 17/09 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG 1999 § 9 Abs. 2, UStG 1999 § 15 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Gebäudeerrichtung, Vermietung, Zuordnung, Absicht, Option, Schätzung |
Rechtsfrage: | 1. Inwiefern erfolgte im Streitfall die Zuordnung zweier Einliegerwohnungen zum Unternehmen bereits bei Bezug der Eingangsleistungen, wenn aufgrund der später erfolgten Option zur Steuerpflicht der Vermietungsumsätze die Vorsteuerbeträge aus den Herstellungskosten erst nachträglich geltend gemacht wurden? - 2. Ist der Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Vermietung an Unternehmen, die die Einliegerwohnungen an ihre Arbeitnehmer unentgeltlich überlassen, zulässig? - 3. Hat das FG eine eigene Schätzungsbefugnis zur Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerteilbeträge? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 25.06.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2350/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 1685 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 24 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.07.2012 |
Erledigungs-Az: | XI R 17/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 01 92 |