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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 95/07 (BFH)
§§: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Änderung, Rückwirkendes Ereignis, Bestandskraft
Rechtsfrage: Kann auch dann eine Änderung von Steuerbescheiden nach der Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO erfolgen, wenn das rückwirkende Ereignis bereits vor Abgabe der Steuererklärung eingetreten und der Steuerbescheid vor Antrag auf Änderung zudem bestandskräftig geworden war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 24.11.2005
Vorinstanz/AZ: 12 K 6109/02 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 648
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 22 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.2009
Erledigungs-Az: IX R 95/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 26 41