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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 201/09 (BVerfG) |
§§: | EStG 1997 § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG 1997 § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa, GG Art. 3 Abs. 1, EStG 2002 i.d.F. vom 5.7.2004 § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG 2002 i.d.F. vom 5.7.2004 § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa, EStG 2002 i.d.F. vom 5.7.2004 § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG 1997 § 10 Abs. 3, EStG 2002 § 10 Abs. 3 |
Schlagwörter | Alterseinkünfte, Beitrag, Einkommensteuer, Ertragsanteil, Folgerichtigkeit, Gleichheit, Nachgelagerte Besteuerung, Pauschalierung, Rente, Rentenversicherung, Selbständige Tätigkeit, Sonderausgabe, Sozialversicherung, Verfassung, Versicherung, Vorsorgeaufwendungen |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die sog. nachgelagerte Besteuerung - Besteuerung der Renteneinkünfte eines vormals Selbständigen im Rahmen der Übergangsregelung des AltEinkG - Jahressteuerbescheid ersetzt den Vorauszahlungsbescheid im Sinne des § 68 FGO - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 26.11.2008 |
Vorinstanz/AZ: | X R 15/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2009 S. 278 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 44 40 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 09.07.2009 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 201/09 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |