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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 70/05 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, GewStG § 7, WährG § 3 |
Schlagwörter | Vertrag zwischen Angehörigen, Rückwirkung, Mietvertrag, Betriebsausgabe |
Rechtsfrage: | Rückwirkende Mieterhöhung durch Ehegatten als Betriebsausgabe: Ist bei einem Mietvertrag zwischen Ehegatten eine rückwirkende Mieterhöhung steuerlich anzuerkennen, wenn eine Wertsicherungsklausel zwar seit 1979 im Mietvertrag vereinbart, deren Genehmigung aber erst 1999 beantragt, diese aber durch Wegfall des § 3 des Währungsgesetzes ab 1.1.1999 entbehrlich wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 21.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | I 210/2002 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 14 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.02.2008 |
Erledigungs-Az: | III R 70/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 24 73 |