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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 61/07 (BFH)
§§: UStG 1999 § 24 Abs. 2 Satz 3, UStG 1999 § 24 Abs. 1, RL 77/388/EWG Art. 25 Abs. 1 Satz 1, RL 77/388/EWG Art. 25 Abs. 9, RL 77/388/EWG Art. 24
Schlagwörter Durchschnittssatz, Europarecht, Genossenschaft, Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Landwirtschaft, EG, EU
Rechtsfrage: 1. Ist für eine eingetragene Genossenschaft, die aufgrund ihrer Rechtsform als Gewerbebetrieb gilt, die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe anzuwenden? Gilt dies unabhängig davon, ob die Genossenschaft unter die Ausnahmeregelung des § 3 Abs. 2 KStG fällt? - 2. Verstößt § 24 Abs. 2 Satz 3 UStG 1999 gegen Gemeinschaftsrecht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 13.06.2007
Vorinstanz/AZ: 3 K 689/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 30 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.04.2008
Erledigungs-Az: XI R 73/07
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 73/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 27 41