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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 115/00
§§: AStG § 10 Abs. 3 Satz 5, EStG § 10 d, BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
Schlagwörter Zulässigkeit, Bevollmächtigter, Verlustrücktrag, Außensteuerrecht, Billigkeit, Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Ist der Verlustrücktrag für eine Zwischengesellschaft i.S. der §§ 7 ff. AStG gemäß § 10 d EStG i.d.F. bis 1993 aus Rechtsgründen oder Billigkeitsgründen in der Weise zu begrenzen, dass kein Ausschüttungsüberschuss entsteht, der nicht zu einer Steuererstattung für die vorangegangenen Jahre führt? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 19.07.2000
Vorinstanz/AZ: VI 303/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 60 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.06.2002
Erledigungs-Az: I R 115/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 02 22