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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 61/01
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Ferienwohnung, Leerstandszeiten
Rechtsfrage: Leerstandszeiten bei einer ca. 40 km vom eigengenutzten Einfamilienhaus entfernt liegenden, erstmals ab Mitte des Streitjahrs mit geringen Werbemaßnahmen an nur 14 Tagen vermieteten Ferienwohnung dem Selbstnutzungszeitraum zuzurechnen, wenn die Ferienwohnung überhaupt nicht eigengenutzt wurde, mit der Folge, dass nur die auf die tatsächlichen Vermietungstage entfallenden Werbungskosten (14/180) abziehbar sind? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.11.2000
Vorinstanz/AZ: 14 K 125/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.06.2002
Erledigungs-Az: IX R 61/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 97 94