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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1563/99 (BVerfG) |
§§: | AO § 363 Abs. 2 |
Schlagwörter | Einspruch, Ruhen des Verfahrens |
Rechtsfrage: | Ist der Einspruch kein Mittel zur Offenhaltung eines Steuerfalles zwecks Teilhabe an künftigen gesetzlichen Neuregelungen? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 06.07.1999 |
Vorinstanz/AZ: | IV B 14/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 99 53 94 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 12.10.1999 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1563/99 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |