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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 9/16 (BFH) |
§§: | AO § 166, InsO § 178 Abs. 3, AO § 191 Abs. 1, AO § 69 |
Schlagwörter | Insolvenz, Feststellung, Unanfechtbarkeit, Haftung, Geschäftsführer |
Rechtsfrage: | Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle und unanfechtbare Festsetzung i.S. des § 166 AO: Steht die Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle, welche der Insolvenzschuldner nicht bestritten hat, einer unanfechtbaren Festsetzung i.S. des § 166 AO gleich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 10.03.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2710/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 24 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.09.2017 |
Erledigungs-Az: | XI R 9/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 20 61 |