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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 27/02
§§: AO 1977 § 141 Abs. 1, AO 1977 § 141 Abs. 3, EStG § 13, EStG § 13 a, EStG § 4, FGO § 68, FGO § 121
Schlagwörter Landwirtschaft, Buchführungspflicht, Betriebsübernahme, Rückpachtung, Gegenstand des Verfahrens, Nichtzulassungsbeschwerde
Rechtsfrage: 1. Geht die Buchführungspflicht eines Landwirts nach § 141 Abs. 1 AO 1977 gemäß Abs. 3 dieser Vorschrift auf den Sohn als Betriebsübernehmer über, wenn der Vater (bisheriger Eigentümer) noch im selben Jahr den Betrieb zurückpachtet? - 2. Wird ein im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde geänderter Steuerbescheid nach § 68 FGO n.F. Gegenstand des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 16.03.2001
Vorinstanz/AZ: 8 K 3680/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 90 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.11.2003
Erledigungs-Az: IV R 27/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 29 12