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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 26/20 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 3 c Abs. 2, EStG § 3 Nr. 40
Schlagwörter Gesellschafterdarlehen, Zinsen, Halbabzugsverbot, Konzern, Organschaft
Rechtsfrage: Ist das Halbabzugsverbot auf Zinszahlungen von Gesellschaftern an Personengesellschaften, an denen sie mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind (sog. unternehmensgruppeninterne Darlehen), nicht anzuwenden? Gilt dies auch für Zinszahlungen einer Kapitalgesellschaft, deren Einkommen einer Personengesellschaft als Organträgerin zugerechnet wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 16.07.2020
Vorinstanz/AZ: 3 K 190/17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2023
Erledigungs-Az: IV R 26/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 03 56