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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 22/20 (BFH)
§§: EStG § 10 f
Schlagwörter Sonderausgabe, Objektverbrauch, Veranlagungszeitraum, Erstobjekt, Zweitobjekt, Veräußerung, Baudenkmal
Rechtsfrage: Inanspruchnahme des Abzugsbetrags nach § 10 f EStG für ein Zweitobjekt nach Veräußerung des Erstobjekts: Ist der Abzugsbetrag nach § 10 f Abs. 3 EStG einmalig auf "nur ein" Gebäude des Steuerpflichtigen begrenzt oder kann der Abzugsbetrag auch für ein anderes Gebäude in einem anderen Veranlagungszeitraum in Anspruch genommen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 27.05.2020
Vorinstanz/AZ: 14 K 14248/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 01 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.05.2023
Erledigungs-Az: X R 22/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 12 38