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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 76/05 |
§§: | EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8, AO 1977 § 110 |
Schlagwörter | Antragsveranlagung, Frist, Wiedereinsetzung, Verschulden |
Rechtsfrage: | Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsveranlagungsfrist wegen Unkenntnis des steuerlich nicht beratenen Steuerpflichtigen von der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Liegt ein unverschuldeter Rechtsirrtum vor oder ist ein grobes Verschulden anzunehmen, weil nicht nur in den Medien sondern insbesondere in der Broschüre "Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler" bei Übersendung der Lohnsteuerkarten auf die gesetzliche Frist hingewiesen wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 4606/02 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 355 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 10 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.02.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 76/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren VI R 76/05 ist bis zur Entscheidung des BVerfG über die Normenkontrollverfahren 2 BvL 55/06 und 2 BvL 56/06 ausgesetzt.- Erledigung der Hauptsache |