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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 4/17 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 181
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Selbstkontrahierungsverbot, Vermietung
Rechtsfrage: Liegt die personelle Verflechtung vor, wenn die zu je 1/3 an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter neben einem mit 1 % beteiligten Nur-Besitzgesellschafter mit je 33 % an der Besitzgesellschaft beteiligt und zu deren Geschäftsführern bestellt, jedoch nicht nachweislich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 07.12.2016
Vorinstanz/AZ: 9 K 2034/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 04 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.2020
Erledigungs-Az: IV R 4/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 12 50