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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 71/05
§§: BewG § 146 Abs. 7, BewG § 138 Abs. 3, BewG § 9 Abs. 2, BauGB § 194, WertV § 19 Satz 1
Schlagwörter Bedarfsbewertung, Grundstück, Pacht, Wertminderung, Persönliche Verhältnisse
Rechtsfrage: Bedarfsbewertung eines langfristig verpachteten bebauten Grundstücks: Ist bei der Wertermittlung für ein bebautes Grundstück der langfristige und ungünstige, mit belastenden Auflagen versehene Pachtvertrag wertmindernd zu berücksichtigen, so dass der Bedarfswert auch mit 0,-- Euro anzusetzen ist, wenn dies der Sachverständige überzeugend darlegt? Dabei ist vom Sachverständigen als Wertminderung für das Grundstück der kapitalisierte Betrag zwischen angemessener und vereinbarter Pacht für die Restlaufzeit des Pachtvertrages angesetzt und vom Bodenwert abgezogen worden. Verstößt dies gegen § 9 Abs. 2 Satz 3 BewG, wonach persönliche oder ungewöhnliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 8.10.2003 II R 27/02, BStBl. II 2004 S. 179). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.09.2005
Vorinstanz/AZ: 3 K 1340/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 167
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 09 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.06.2008
Erledigungs-Az: II R 71/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 33 13