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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 21/19 (BFH) |
§§: | EStG § 5 Abs. 4 b, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, HGB § 255 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Rückstellung, Erfüllungsrückstand, Herstellungskosten |
Rechtsfrage: | Bildung einer Rückstellung für Nachbetreuungsleistungen einer Werkzeugfertigung: Kann eine Steuerpflichtige, die als Zulieferbetrieb im Rahmen einer Auftragsfertigung mit fremden, unentgeltlich überlassenen Werkzeugen technische Teile herstellt, und die daneben auf Grundlage eines gesonderten Vertrags im Kundenauftrag die Werkzeuge für die spätere Produktion der Serienteile herstellt, ändert und instand hält, eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für alle Nachbetreuungskosten der Werkzeuge (Versicherung, Lagerung, Wartung, Reparatur) bilden oder fallen diese Aufwendungen unter die Herstellungskosten der Serienteile? - Sofern keine Herstellungskosten der Serienteile vorliegen und eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden ist, ist diese dann lediglich für die Kosten der Versicherung der Werkzeuge sowie die Lagerkosten zulässig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 25.07.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 902/15 K |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 14 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.07.2021 |
Erledigungs-Az: | XI R 21/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 20 71 |