
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 15/03 |
§§: | AO 1977 § 42 Abs. 1, EigZulG § 9 Abs. 2, EigZulG § 8 |
Schlagwörter | Missbrauch, Vertrag zwischen Angehörigen, Dauerwohnrecht, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Vertrag zwischen Familienangehörigen: Stellt der Vertrag über den Erwerb eines Dauerwohnrechts einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, u.a. da für das Dauerwohnrecht nur 1/3 der ursprünglichen Herstellungskosten des Einfamilienhauses bezahlt worden ist, da die Höhe des Kaufpreises nach der Höchstbemessungsgrenze der Eigenheimzulage bestimmt worden ist, da der Kaufpreis nur 3 Monate auf einem Festgeldkonto des Vaters angelegt war und dann zu 3/5 wieder an die Tochter zurück geschenkt worden ist. da die Finanzierung fast des gesamten Kaufpreises bei der selben Bank über einen Dispokredit ohne Sicherheiten erfolgte, da die Tochter das Einfamilienhaus bereits bisher bewohnte und der Vertrag einem Fremdvergleich nicht standhält? - Liegt hinsichtlich des (noch) nicht geschenkten Betrages von 2/5 des Kaufpreises Teilentgeltlichkeit vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 193/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 27 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.08.2005 |
Erledigungs-Az: | IX R 69/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 69/03 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 11 43 |